Die Vorabpauschale (VAP) wurde mit der Reform der Investmentbesteuerung erstmalig für das Steuerjahr 2018 für Anleger in Fondsanteilen eingeführt. Sie soll nach Wegfall der ausschüttungsgleichen Erträge die Höhe des Steueraufkommens sicherstellen. Sie wird jährlich zu Beginn des Steuerjahres rückwirkend auf Basis der Wertentwicklung des vergangenen Jahres mit dem Ziel ermittelt, dass der Anleger mindestens in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung zur Einkommensteuer herangezogen wird.
WM Datenservice ermittelt nicht nur für thesaurierende Investmentfonds eine Vorabpauschale, sondern für alle Anlageformen, die unter den Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes 2018 fallen. Hat der Fonds in ausreichender Höhe ausgeschüttet oder war seine Wertentwicklung im abgelaufenen Jahr negativ, so wird die Vorabpauschale mit null ermittelt. Die Pauschale wird sowohl in der Währung des Investmentfonds sowie in Euro dargestellt. In Ausnahmefällen kann keine Vorabpauschale ermittelt werden, WM publiziert dann "nicht ermittelbar".
Der Anleger muss für Anteile, die während des relevanten Kalenderjahres veräußert wurden, keine Vorabpauschale zahlen. Für Anteile, die unterjährig erworben wurden, wird pro Monat der Haltedauer 1/12 der vollen Vorabpauschale angesetzt. Die so ermittelte zu versteuernde Pauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen und unterliegt, ggf. nach Anwendung der Teilfreistellung, der Abgeltungsteuer. Die während der Haltedauer versteuerten Vorabpauschalenbeträge werden bei der späteren Veräußerung steuermindernd angerechnet.
Im wmView Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen befindet sich unter anderem die ermittelte Vorabpauschale in Euro oder in Fondswährung. Der nachfolgende Screenshot zeigt eine Detailanzeige mit Daten zur Vorabpauschale für die ISIN LU0311982671.
Nutzen Sie eines oder mehrere der folgenden Angaben in der Suchmaske, um die Ergebnisse zur Vorabpauschale herauszufiltern:
Verwenden Sie ED001 (Status Zahlung), wie im folgenden Screenshot dargestellt, um stornierte Erträgnis-Mitteilungen auszuschließen. Dieses Feld ist in der Expertensuche enthalten.
Ein zusätzlicher Tipp ist die Suche mittels bestandsbezogener Abfragen, um die Suchergebnisse auf für den Anwender relevante Gattungen einzuschränken.
In WMACCESS Internet werden die Daten zur Vorabpauschale, inklusive Teilfreistellung und Basiszins, über verschiedene Abfrageprofile dargestellt.
Enthaltene Datenfelder zur Vorabpauschale:
Enthaltene Felder zur steuerpflichtigen Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG und den verschiedenen Teilfreistellungssätzen:
Beantragen Sie einen Testzugang, um die Abfrage zur Vorabpauschale und Teilfreistellung kostenlos zu testen.
Nutzen Sie zum Beispiel die ISIN DE000A0MVZQ2 oder US9290421091
Für jedes WM Feld kann über das optionale Modul wmGuide eine umfangreiche fachliche Feldbeschreibung abgefragt werden, oftmals mit Verweisen auf die zugrundeliegenden Gesetze wie das Investmentsteuergesetz (InvStG).
Gemäß § 19 InvStG ist das Ergebnis aus der Veräußerung von Investmentanteilen um die während der Besitzzeit der Fondsanteile als Ertrag angesetzten Vorabpauschalen i.S.v. § 18 InvStG zu vermindern. Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile verringert sich die anzusetzende Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorausgeht, § 18 Abs. 2 InvStG. Teilfreistellungen nach § 20 InvStG mindern die Vorabpauschale als Korrekturgröße für das Veräußerungsergebnis hingegen nicht.
Die Korrekturgröße für das Veräußerungsergebnis ist demnach grundsätzlich zweigeteilt zu ermitteln:
1. Für das Jahr des Kaufs der Anteile ist der im Feld ID928 (Vorabpauschale bei Investmentanteilen in Euro pro Monat) unter dem Erwerbsmonat ausgewiesene, ggf. verminderte Betrag der Vorabpauschale zu berücksichtigen.
2. Für auf das Jahr des Erwerbs folgende, ganze Kalenderjahre, in denen die Anteile ununterbrochen vom Anleger gehalten wurden, ist die besitzzeitanteilige, akkumulierte Vorabpauschale heranzuziehen aus dem Feld ID929 (Akkumulierte Vorabpauschale bei Investmentanteilen).
Bitte beachten Sie, dass die genannten Ausführungen keinerlei Beratung oder Empfehlung zur Nutzung bestimmter Datenfelder darstellt. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Wir weisen Sie darauf hin, dass für inhaltliche bzw. fachliche Fragen zu den WM-Daten das Help-Desk von WM Datenservice zur Verfügung steht.
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Unabhängig ob für eine einmalige, sporadische oder regelmäßige Nutzung - die WMACCESS Preismodelle ermöglichen eine kostengünstige Nutzung für jeden Einsatzzweck.
Informationen von WM zur Vorabpauschale und Teilfreistellung können folgenden Fachinformationen und FAQ WM Datenservice entnommen werden:
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kunden- und Fachinformationen von WM Datenservice seit dem 16.04.2012 passwortgeschützt sind. Sollten Sie Ihre Logindaten nicht verfügbar haben oder nicht bekannt sein, kontaktieren Sie bitte WM Datenservice per E-Mail.
Die Vorabpauschale wird für alle relevanten in- und ausländischen Investmentfonds von WM Datenservice ermittelt und veröffentlicht.
Informationen zur Auslieferung der Vorabpauschale (VAP) aus FAQ WM Datenservice:
Die Auslieferungen erfolgen i.d.R. an drei jährlich festzulegenden Tagen ab dem 10.1. eines Jahres (1. Lieferung für Investmentfonds mit verfügbaren Kursen zum Jahresanfang/-ende, 2. Lieferung für Investmentfonds mit terminlich abweichenden Kursen, 3. Lieferung für Investmentfonds ohne verfügbare Kurse und somit "nicht ermittelbare" VAPs). WM kommuniziert die Auslieferungstermine mittels Fachinformation im 4. Quartal des Vorjahres.
Termine zur Auslieferung der Vorabpauschale im Januar 2025, ermittelt für das Kalenderjahr 2024:
Quelle: Fachinformation F23 vom 05.11.2024
Korrekturen von Vorabpauschalen basieren auf nachträglich eingegangenen geänderten Daten, die eine Neuberechnung erforderlich machen. Gründe für Korrekturen umfassen unter anderem aktualisierte Kurse, Ausschüttungen und Stammdatenänderungen sowie Anpassungen durch Fondsverschmelzungen und andere relevante Ereignisse.
Diese Korrekturen werden von Februar bis einschließlich November am letzten Mittwoch im Monat durchgeführt.
Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei Korrekturen der VAP für Ihre verwalteten Wertpapiere durch unser bestandsbezogenes Monitoring der WM-Daten.
Neben den Informationen zur Vorabpauschale und der zugehörigen Teilfreistellung gibt es weitere steuerrelevante Daten bei Fonds im umfangreichen Datenspektrum von WMACCESS. Hierzu gehören unter anderem:
In einigen der genannten Themengebieten gab es gesetzliche Änderungen, insbesondere durch die Reform der Investmentbesteuerung. Das umfangreiche WMACCESS Datenspektrum deckt neben allen genannten Themen noch eine Vielzahl weiterer Inhalte ab.
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